Die demokratische Willensbildung gemäß § 15 PartG setzt voraus, dass Beschlüsse auf einer ordnungsgemäß festgestellten Beschlussfähigkeit beruhen.
1. Synchronisation durch Technik: Unser Kreisverband nutzt moderne elektronische Hilfsmittel (wie OpenSlide), die es ermöglichen, die physische Anwesenheit im Saal und die digitale Eincheckung 1-zu-1 zeitgleich abzubilden. Da diese Tools jederzeit ein objektives Bild der Beschlussfähigkeit liefern, erübrigt sich eine politische Abstimmung über die Durchführung einer Prüfung.
2. Verhältnismäßigkeit: Bei über 2000 Mitgliedern im Kreisverband ist die Einhaltung des satzungsgemäßen Quorums von 75 Personen (§ 7 Abs. 5) essenziell für die Legitimität der Beschlüsse.
3. Rechtssicherheit: Eine Abstimmung darüber, ob das Quorum geprüft werden soll, stellt das Einhalten der Satzung unter Vorbehalt. Dies macht Beschlüsse gemäß § 32 BGB anfechtbar.
4. Effizienz: Die fortlaufende Information durch die MPK auf Basis valider Daten sorgt für einen reibungslosen Ablauf ohne unnötige Debatten über Verfahrensfragen.
Begründung in Einfacher Sprache
Warum machen wir das? Wir sind über 2000 Mitglieder. Damit unsere Entscheidungen gültig sind, müssen mindestens 75 Personen da sein. Bisher wurde oft darüber abgestimmt, ob wir das überhaupt prüfen wollen. Das ist unsicher und kann unsere Ergebnisse ungültig machen.
Was ändert sich?
• Moderne Technik: Wir nutzen Computer-Programme, die zeitgleich genau anzeigen, wer im Saal ist und wer im System angemeldet ist. Diese Technik gibt uns echte Fakten.
• Kein Streit über Regeln: Über die Satzung stimmt man nicht ab, man hält sie ein. Wenn jemand fragt, ob wir noch genug Leute sind, schauen wir sofort nach.
• Sicherheit: So wissen wir immer sofort Bescheid und unsere Beschlüsse sind vor Gericht sicher.
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